Arbeitnehmerüberlassung

Arbeitnehmerüberlassung
12.12.2023
Lesezeit: ~2 Min.

Arbeitnehmerüberlassung ist ein Begriff, der in der Arbeitswelt eine wichtige Rolle spielt. In diesem Artikel erläutern wir die Definition der Arbeitnehmerüberlassung, den Ablauf des Prozesses und die relevanten rechtlichen Rahmenbedingungen.

Was ist Arbeitnehmerüberlassung?

Die Arbeitnehmerüberlassung, auch bekannt als Zeitarbeit oder Leiharbeit, bezieht sich auf die vorübergehende Überlassung von Arbeitnehmern eines Unternehmens an ein anderes Unternehmen (Entleiher), das die Arbeitskraft des Arbeitnehmers benötigt. In solchen Fällen ist nicht das entleihende Unternehmen der eigentliche Arbeitgeber, sondern das Verleihunternehmen (Zeitarbeitsfirma/Personaldienstleister). Der Arbeitnehmer schließt einen Arbeitsvertrag mit dem Verleihunternehmen ab.

Ablauf der Arbeitnehmerüberlassung

  • Bedarfsfeststellung: Das entleihende Unternehmen identifiziert den Bedarf an zusätzlicher Arbeitskraft und erstellt eine entsprechende Stellenbeschreibung.

  • Suche eines Verleihunternehmens: Das entleihende Unternehmen sucht nach einem geeigneten Verleihunternehmen, das qualifizierte Arbeitskräfte für den Bedarf bereitstellen kann.

  • Abschluss eines Vertrags: Das entleihende Unternehmen schließt einen Vertrag mit dem Verleihunternehmen ab, der die Konditionen und Modalitäten der Arbeitnehmerüberlassung regelt.

  • Auswahl der Arbeitnehmer: Das Verleihunternehmen wählt passende Arbeitnehmer aus seinem Pool von qualifizierten Mitarbeitern aus und stellt sie dem entleihenden Unternehmen zur Verfügung.

  • Einsatz der Arbeitnehmer: Die ausgewählten Arbeitnehmer arbeiten temporär im entleihenden Unternehmen, erfüllen die festgelegten Aufgaben und unterstehen während ihrer Einsatzdauer den Weisungen des entleihenden Unternehmens.

  • Abrechnung und Entlohnung: Das Verleihunternehmen rechnet die Arbeitnehmerüberlassung mit dem entleihenden Unternehmen ab und entlohnt die Arbeitnehmer gemäß den vereinbarten Konditionen.

Rechtliche Rahmenbedingungen

Die Arbeitnehmerüberlassung ist in Deutschland durch das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) geregelt. Das Gesetz umfasst eine Reihe von Bestimmungen zum Schutz der Arbeitnehmer und zur Sicherstellung fairer Bedingungen.

Hier sind einige relevante Aspekte:

  • Höchstüberlassungsdauer: Das AÜG legt fest, dass Arbeitnehmer höchstens für einen Zeitraum von 18 Monaten an dasselbe Unternehmen überlassen werden dürfen.

  • Equal Pay: Arbeitnehmer, die im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung tätig sind, haben Anspruch auf gleiches Entgelt wie vergleichbare fest angestellte Mitarbeiter des entleihenden Unternehmens.

  • Arbeitsschutz: Das AÜG stellt sicher, dass Arbeitnehmer, die überlassen werden, den gleichen Arbeitsschutz genießen wie die fest angestellten Mitarbeiter des entleihenden Unternehmens.

  • Mitbestimmungsrecht: Arbeitnehmerüberlassung kann Auswirkungen auf die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats haben, weshalb auch hier bestimmte Regelungen existieren.

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Fazit

Die Arbeitnehmerüberlassung ist eine gängige Praxis in der Arbeitswelt, bei der Arbeitnehmer vorübergehend an andere Unternehmen ausgeliehen werden. Der Ablauf des Prozesses umfasst die Bedarfsfeststellung, die Suche nach einem Verleihunternehmen, den Einsatz der Arbeitnehmer und die Abrechnung. Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz legt dabei wichtige rechtliche Rahmenbedingungen fest, um einen fairen und schützenden Umgang mit den überlassenen Arbeitnehmern zu gewährleisten.

Bild: (© Andrii Yalanskyi – stock.adobe.com)

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