Wann muss ich als Leiharbeiter übernommen werden?

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15.06.2022
Lesezeit: ~7 Min.

Am 1. April 2017 ist das „Verbot der nicht vorübergehenden Überlassung“ in Kraft getreten. Die Änderungen im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) beziehen sich auf den Zeitraum, für den Leiharbeitnehmer von Zeitarbeitsfirmen an ihre Geschäftskunden verliehen werden.

Kurz gesagt: Das neue Gesetz begrenzt die Dauer, für die ein Unternehmen in Deutschland einen Leiharbeitnehmer einsetzen kann, auf maximal 1,5 Jahre. Und es verleiht dem Zeitarbeitnehmer den Status eines Festangestellten in eben jenem Betrieb, wenn diese zeitliche Frist überschritten wird. Das sind wirklich gute Nachrichten für Leiharbeiter!

Denn vor April 2017 hieß es in § 1 Abs. 1 Satz 2 AÜG, die Überlassungsdauer dürfen nur „vorübergehend“ sein. Diese Formulierung war natürlich wenig konkret und ließ viel Spielraum für Interpretation. Für viele Leiharbeiter war die Zukunft ihres beruflichen Werdegangs daher oft unsicher und sie empfanden ihr Beschäftigungsverhältnis als eher unbefriedigend.

Was Sie über die AÜG Novellierung wissen müssen

Hier sind die wichtigsten Punkte, welche sich durch die Änderungen bzw. Konkretisierungen

von § 1 Abs. 1 Satz 4 ergeben:

  • Die Höchstdauer für die Einstellung eines Zeitarbeitnehmers beträgt 18 Monate.

  • Nach neun Monaten hat der Arbeitnehmer Anspruch auf das gleiche Entgelt wie fest angestellte Mitarbeiter.

  • Streikende Arbeitnehmer können nicht jederzeit durch Zeitarbeitnehmer ersetzt werden.

  • Diese Vorschriften gelten nur für Arbeitnehmer, die über einen Personaldienstleister eingestellt werden.

Die neuen Regelungen sollen verhindern, dass Unternehmen in Deutschland unbegrenzt auf Zeitarbeitskräfte zurückgreifen, obwohl diese in Wirklichkeit langfristig für das Unternehmen arbeiten. Diese Praxis, die als Überlassung von Arbeitnehmern bekannt ist, ermöglichte es Unternehmen früher, die Pflichten eines formellen Arbeitgebers zu umgehen. Denn die Zeitarbeitsagenturen sind die eigentlichen Arbeitgeber der Leihkräfte, welche sie im Namen der vermittelnden Unternehmen beschäftigt.

Ebenfalls wichtig: § 1 Abs. 1b Satz 2 AÜG unterbindet den möglichen Missbrauch der Gesetzesänderung. Denn der Zeitraum etwaiger vorangegangener Überlassungen durch dieselbe bzw. eine andere Personalvermittlung an denselben Entleiher muss vollständig angerechnet werden. Das gilt allerdings nur dann, wenn zwischen den jeweiligen Einsätzen nicht mehr als drei Monate lagen. Die Möglichkeit zur Festanstellung hat durch die Anpassungen im Gesetz für Zeitarbeit endlich Gestalt angenommen. Die Frage „Wie lange Zeitarbeit bis zur Festanstellung?“ ist endlich konkret beantwortet.

Vom Leiharbeiter zur Festanstellung

Viele Zeitarbeitskräfte erkennen in Jobbörsen für Zeitarbeit den idealen (Neu-)Start für ihren Weg auf der Karriereleiter. Zum einen findet eine große Anzahl von Arbeitnehmern nach Pausenzeiten aus verschiedensten Gründen einen schnellen Wiedereinstieg ins Berufsleben. Zum anderen werden qualifizierte und interessierte Kräfte gerne nach bestimmten Fristen von ihren bisherigen Entleihern fest in die Belegschaft aufgenommen. Das heißt: Wenn Ihnen Ihre vorübergehende Beschäftigung wirklich gut gefällt, und Ihre Arbeit im Unternehmen Anklang findet, steht der Übernahme vom Leiharbeiter ins Angestelltenverhältnis nichts im Wege.

Dieses „Hängenbleiben“- im positivsten Sinn gemeint – sehen wir sogar öfter als zunächst vielleicht vermutet. Denn er hat sowohl für den Leiharbeitenden als auch für die ihn entleihende Firma wesentliche Vorteile. Der wichtigste: Man kennt sich bereits! Der Arbeitnehmer weiß um die Firmenphilosophie und die Arbeitsweise, kennt alle typischen Arbeitsabläufe, Hierarchien und natürlich die Belegschaft. Der Arbeitgeber hat im Laufe der Zeit genaue Kenntnis davon, wie sich der Jobkandidat bei seiner betrieblichen Aufgabe schlägt, ob er gut ins Team passt und welche Ambitionen er hat.

Ein weiteres großes Plus: Für beide Parteien entfallen die oft aufwendigen sowie zeit- und kostenintensiven Bewerbungs- und Anlernprozesse. Eine echte Win-win-Situation also.

Mit dem Begriff „Brücken-Effekt“ beschreiben wir in der Personalüberlassungs-Branche die folgende Situation, bei der es um die Rückkehr ins Arbeitsleben geht: Jobsuchende werden dank Leiharbeit in einem entleihenden Unternehmen auf den neuesten Stand gebracht und finden aufgrund der aktualisierten Kenntnisse Festanstellungen in anderen Betrieben.

Statt Zeitarbeit Festanstellung wie funktioniert es?

Spielen Sie mit dem Gedanken, fest angestellt und somit dauerhaft bei Ihrem Entleiher zu arbeiten? Dann haben Sie vermutlich einige Fragen zu diesem Thema. Zum Beispiel: Wie genau läuft das eigentlich ab mit der Übernahme in Festanstellung? Wir, die besonders relevanten Punkte für Sie ausfindig gemacht, damit aus Zeitarbeit eine Übernahme in die Festanstellung wird.

Grundvoraussetzung für Sie als Zeitarbeitskraft ist vermutlich, dass Sie sich in Ihrem aktuellen „Leihbetrieb“ gut integrieren konnten und sich dort rundum wohlfühlen. Wenn das Unternehmen, welches Sie gerade „leiht“ ebenfalls mit Ihnen und Ihrem Arbeitseinsatz zufrieden ist, kann man mit der Zeitarbeitsfirma über eine Übernahme sprechen. Der aktuelle Vertrag zwischen Ihnen und Ihrem Personaldienstleister wird dann im ersten Schritt im gegenseitigen Einverständnis schriftlich aufgelöst. Im Anschluss unterzeichnen Sie einen neuen Arbeitsvertrag mit dem entsprechenden Unternehmen direkt.

In vielen Fällen ist es so, dass die Zeitarbeitsfirma vom übernehmenden Betrieb ein Honorar gezahlt bekommt. Die Größenordnung liegt durchschnittlich bei ein bis drei Monatsgehältern des vermittelten Angestellten. Es gibt aber auch Agenturen, die auf ihre Vermittlungsprovision verzichten.

Was ist beim Wechsel Arbeitnehmerüberlassung, Festanstellung zu beachten?

Grundsätzlich gibt es kaum Unterschiede zu einem regulären Wechsel des Arbeitsplatzes.

Natürlich müssen Sie auch bei Ihrer Leiharbeitsfirma rechtzeitig schriftlich kündigen, um die gesetzlichen Fristen einzuhalten. Erst nach Ablauf der vereinbarten Kündigungsfrist können Sie zum neuen Arbeitgeber wechseln. Eine Ausnahme stellt ein Auflösungsvertrag dar: Wenn Ihr Personaldienstleister einer Auflösung des Arbeitsvertrages vor Ablauf der Kündigungsfrist zustimmt, können Sie das Unternehmen zu dem im entsprechenden Vertrag vereinbarten Datum verlassen.

Wichtig für Sie ist auch die folgende Information: Obwohl Sie unter Umständen schon eine geraume Zeit bei Ihrem neuen Arbeitgeber tätig waren, wird häufig eine Probefrist vereinbart. Diese liegt – je nach Firmenvorgaben – bei den üblichen drei bis sechs Monaten.

Als Unternehmer Leiharbeiter übernehmen – worauf es ankommt

Sind Sie Firmeninhaber oder Personalchef und von den Fähigkeiten einer Zeitarbeitskraft überzeugt? Dann sollten Sie zunächst den entsprechenden Leiharbeiter ansprechen und sich seines Interesses an einer Festanstellung bei Ihnen versichern. Wenn Sie beide einverstanden sind, einen Arbeitsvertrag miteinander einzugehen, wenden Sie sich im Anschluss an den Personalvermittler Ihres zukünftigen Stammmitarbeiters.

Einige Personaldienstleister verlangen eine Vermittlungsgebühr für den übernommenen Arbeitnehmer. In den meisten Fällen orientiert sich diese Provision am monatlichen Bruttoeinkommen des zukünftigen Mitarbeiters. In der Regel handelt es sich bei der Provisionszahlung um das ein- bis Dreifache des Monatseinkommens. In der Praxis sieht es so aus, dass Sie vermutlich weniger „Ablösung“ zahlen werden, wenn ein Leiharbeiter schon lange Zeit bei Ihnen tätig war.

Im Großen und Ganzen gilt, dass Arbeitgeber Zeitarbeitskräfte höchstens 18 Monate lang ausleihen dürfen. Danach besteht die gesetzliche Verpflichtung, diesen Mitarbeitern die Übernahme ins Festangestellten-Verhältnis anzubieten. Das gilt übrigens auch dann, wenn im Vertrag mit der Zeitarbeitsagentur eine Klausel über ein Abwerbeverbot enthalten ist. Solche Vereinbarungen sind nämlich nicht rechtswirksam! Als entleihendes Unternehmen haben Sie immer das Recht und die Möglichkeit, Zeitarbeiter ins Angestelltenverhältnis zu übernehmen.

Unterschiede zwischen Übernahme und Arbeitsplatzwechsel

Für Leiharbeiter und Entleiher gleichermaßen erfreulich ist die Tatsache, dass aus rechtlicher Sicht keinerlei Unterschiede zwischen einem üblichen Jobwechsel und der Übernahme bestehen. In beiden Situationen muss eine fristgerechte Kündigung in Schriftform erfolgen und die Kündigungsfrist eingehalten werden.

Ein sehr großer Unterschied besteht hingegen in der Tatsache, dass Mitarbeiter und Unternehmen sich dank des Personaldienstleisters bereits einigermaßen gut kennengelernt haben! Es kommt vor, dass dadurch unter anderem die Probezeit verkürzt wird, denn der neue Festangestellte weiß bereits sehr genau um sein Aufgabengebiet. Für das Unternehmen fallen somit die Einarbeitungszeit und deren zusätzlicher Personalaufwand weg, was wiederum Kosten reduziert.

Einen weiteren Unterschied finden wir in Firmen mit Betriebsräten. In solchen Fällen muss die Personalabteilung zu besetzende Stellen nämlich zunächst betriebsintern ausstellen. Allerdings ist es auch momentan dort eingesetzten Leiharbeitern erlaubt, sich auf die entsprechenden Positionen zu bewerben. Wenn der Betriebsrat der Einstellung zustimmt, steht der Übernahme nichts im Wege.

Wie man seine Chancen auf Übernahme verbessert

Als Leiharbeiter kann man einiges tun, um die Weichen für eine Übernahme zu stellen. Was früher in jedem Lebenslauf stand, sind auch heute noch wichtige Eigenschaften, die sich jeder Personaler für seine Firma wünscht: Pünktlichkeit, Freundlichkeit, Loyalität, die Fähigkeit zur Teamarbeit und Enthusiasmus bei der Arbeit. Wenn Sie fleißig sind und Führungskräften wie Kollegen mit Respekt begegnen, schaffen Sie gute Voraussetzungen für das Interesse der Firma an Ihrer Festanstellung.

Allerdings sollten Sie unbedingt authentisch bleiben und sich nicht verstellen. Denn im Idealfall wird Ihr Wunsch wahr und man bietet Ihnen einen unbefristeten Vertrag an. Dann müssten Sie jahrelang jemanden vorgaukeln, der Sie nicht sind. Das ergibt keinen Sinn, auch wenn der Job noch so toll ist!

Ein bisschen Geduld sollten Sie auch mitbringen, denn nicht jeder Betrieb sucht aktuell nach neuen Festangestellten. Und selbst wenn, wird man Ihnen eher selten gleich im dritten Monat vor Ort den ersehnten Vertrag vorlegen.

Den bestmöglichen positiven Eindruck hinterlassen Sie sicherlich, wenn Sie zuverlässig sind, Ihnen die Arbeit Freude bereitet und man Ihnen das auch anmerkt.

Was sind die Vor- und Nachteile einer Übernahme aus Zeitarbeit?

Die Vorteile für beide Parteien liegen klar auf der Hand! Wir fassen zusammen:

Vorteile für Zeitarbeitnehmer:

  • Der Prozess des Bewerbens entfällt komplett

  • Man lernt das Unternehmen kennen, bevor man sich für eine Anstellung entscheidet

  • Leiharbeit ist ein toller und leichter Einstieg in den jeweiligen Traumberuf

  • Nahtloser Übergang von einem Vertrag in den anderen

  • Eine (erneute) Einarbeitungsphase entfällt

  • Man ist mit dem Arbeitsumfeld bestens vertraut

Vorteile für Unternehmer:

  • Der gesamte Bewerbungs- und Auswahlprozess entfällt

  • Arbeitsweise, Fleiß und Charakter des Arbeitnehmers sind vor der Festeinstellung bekannt

  • Der Wegfall von Jobausschreibung, Bewerbungsgesprächen etc. spart bares Geld

  • Neue Mitarbeiter können sofort vollwertig arbeiten, da kein Anlernen erforderlich ist

  • Es ist ein unmittelbarer Übergang ohne Ausfallzeiten möglich

Nachteile:

Auch nach vielen Jahren am Markt sind uns keinerlei Nachteile durch die Übernahme von Leiharbeitern bekannt.

Fazit

Einer professionellen Jobbörse wie Zeitarbeit24 ist immer daran gelegen, qualifizierte Mitarbeiter in gute Betriebe zu vermitteln. Wir freuen uns für jeden unserer Leiharbeiter, wenn sie mittels Personalüberlassung langfristig in ihrem Wunschberuf arbeiten können. Ebenso beglückwünschen wir unsere Kunden, wenn sie durch Übernahme der Zeitarbeitskräfte ihre Belegschaft den Anforderungen entsprechend erweitern können.

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