Wie funktioniert Zeitarbeit?

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14.06.2021
Lesezeit: ~4 Min.

Leiharbeit, Personalleasing, Arbeitnehmerüberlassung oder Arbeiten auf Zeit - über die Zeitarbeit finden sich mittlerweile einige Begriffe zur Definition. 

Was man unter der Zeitarbeit im Detail versteht, haben wir bereits in einem vergangenen Beitrag näher erläutert.

In diesem Beitrag wollen wir uns mit der Frage beschäftigen, wie Zeitarbeit eigentlich genau abläuft. 

Zeitarbeit beschreibt ein Arbeitsverhältnis zwischen dem Arbeitnehmer und zwei Unternehmen. 

Angestellt ist der Leiharbeitnehmer dabei bei dem Personaldienstleister oder auch dem Zeitarbeitsunternehmen, welches die Rolle des Verleihers inne hat. 

Das bedeutet, der Arbeitnehmer schließt mit dem Personaldienstleister einen Arbeitsvertrag ab und steht mit ihm dann dementsprechend in einem Arbeitsverhältnis.

Der Verleiher ist somit in der Funktion des Arbeitgebers und überlässt den Mitarbeiter mittels der Arbeitnehmerüberlassung an das Kundenunternehmen - dem Entleiher

Der Arbeitsort, wo der Leiharbeitnehmer eingesetzt ist, ist in dem Fall also immer das Kundenunternehmen.

Die Zusammenarbeit zwischen Personaldienstleister und Kundenunternehmen wird durch einen sogenannten Arbeitnehmerüberlassungsvertrag geregelt. 

Wie läuft Zeitarbeit ab?

Ein Unternehmen ist auf der Suche nach neuen Mitarbeitern und entscheidet sich dazu, einen Personaldienstleister zur Mitarbeiterrekrutierung ins Boot zu holen.

Das kann für einen bestimmten Zeitraum, beispielsweise für einen expliziten Auftrag oder Auftragsspitzen, oder generell für die Mitarbeitergewinnung sein.

Benötigt das Kundenunternehmen eine Fachkraft oder sucht nach einer speziellen Qualifikation, eignet sich hierfür die Personalvermittlung oder auch Direktvermittlung genannt.

Das Zeitarbeitsunternehmen übernimmt von der Stellenausschreibung über die Einstellung geeigneter Kandidaten bis hin zur Betreuung der Mitarbeiter den gesamten Prozess der Personalgewinnung. 

Da es sich bei dem Personaldienstleister um den Arbeitgeber handelt, übernimmt es auch entsprechend alle Arbeitgeberpflichten dem Arbeitnehmer gegenüber. Der Leiharbeiter erhält sein Gehalt von der Zeitarbeitsfirma, reicht dort Urlaubsanträge ein und erhält dort durch die Personaldisponenten gegebenenfalls neue Aufträge, Einsätze oder Feedbackgespräche. 

Zudem führt der Dienstleister alle Unterlagen rund um den Mitarbeiter, dementsprechend befindet sich die Personalakte auch im Zeitarbeitsunternehmen. Benötigt der Mitarbeiter zusätzlich Unterstützung, wie beispielsweise bei der Wohnungssuche oder bei der Beantragung von Sozialversicherungen, so unterstützen die Personaldienstleister auch hier gerne.  

Für Arbeitnehmer

Endet eine Einsatzzeit oder ein Auftrag im Kundenunternehmen, so übernimmt die Zeitarbeitsfirma die Suche nach einem neuen Einsatz für den Mitarbeiter. 

Ein Mitarbeiter kann bis zu 18 Monate in ein und dasselbe Unternehmen überlassen werden, danach muss geschaut werden, ob eine Übernahme durch das Unternehmen möglich ist oder ob der Einsatz gewechselt werden muss. Die Höchstüberlassungsdauer darf per Gesetz diese 18 Monate nicht überschreiten. 

Der Zeitarbeit eilt oftmals der Ruf voraus, dass es sich hier oft um häufig wechselnde und kurzzeitige Einsätze handelt. 

Abhängig von den Wünschen des Arbeitnehmers bemüht sich die Zeitarbeitsfirma dabei um möglichst langfristigen Einsätzen mit sogar vielleicht einer Option auf eine Übernahme in das Kundenunternehmen. Schlussendlich hängt es jedoch von dem Bedarf des einzelnen Kunden ab, über welchen Zeitraum ein Einsatz andauert. Ist ein Auftrag von vornherein nur für eine bestimmte Dauer angesetzt, kann man das beispielsweise entsprechend in der Stellenausschreibung kenntlich machen - so finden sich mit einer höheren Wahrscheinlichkeit Bewerber, die ebenfalls nur temporär nach einer Anstellung suchen, wie das zum Beispiel bei Studenten, Schülern oder Saisonarbeitern häufig der Fall ist. 

Für den Arbeitnehmer in der Zeitarbeit gestaltet sich die Jobsuche deutlich einfacher, da der Personaldienstleister die Jobsuche gänzlich übernimmt und den Mitarbeiter umfangreich unterstützt. 

Für die Bewerbung genügt meist ein einfacher Lebenslauf, und selbst auf diesen kann man bei einigen Personaldienstleistern bereits verzichten. Mittlerweile bieten die meisten Zeitarbeitsunternehmen sämtliche Wege für eine einfache Bewerbung an: Über die firmeneigene Homepage per One-Klick-Bewerbung oder Kurzbewerbungsformular sowie über Social Media Plattformen soll der Weg für den Bewerber so kurz wie nur möglich gestaltet werden. 

Ist eine bestimmte Qualifikation oder ein spezielle Zertifikat für einen Einsatz erforderlich? Auch hier bieten Zeitarbeitsunternehmen oft eine Übernahme der Kosten an, um dem Bewerber einen Einsatz zu ermöglichen. 

Und selbst wenn auf Anhieb kein passender Einsatz gefunden werden kann, hat man als Bewerber die Möglichkeit, seine Unterlagen entsprechend in der Bewerberdatenbank des Personaldienstleisters listen zu lassen und sich bei kommenden Aufträgen informieren zu lassen. 

Für Unternehmen 

Für den Kunden wird durch das Zeitarbeitsunternehmen wie bereits kurz angeschnitten der gesamte Prozess der Personalgewinnung und -rekrutierung übernommen. 

Das Kundenunternehmen hat somit keinerlei Aufwand mit der Gewinnung und Betreuung von Mitarbeitern. Je nach Bedarf setzt sich der Personaldienstleister für die entsprechende Suche und Einstellung geeigneter Mitarbeiter ein.

In den meisten Fällen eignet sich dafür die Arbeitnehmerüberlassung, außer das Unternehmen wünscht einer direkte Personalvermittlung, wie beispielsweise bei der Besetzung spezieller Positionen, welche die Einstellung einer Fachkraft erforderlich machen. 

Zwischen Verleiher (Personaldienstleister) und Entleiher (Kundenunternehmen) wird ein Arbeitnehmerüberlassungsvertrag geschlossen, in dem die entgeltliche Überlassung von Arbeitskräften durch das Zeitarbeitsunternehmen geregelt wird. Dieser Vertrag bedarf der Schriftform und enthält folgende Aspekte:

  • Die geltende Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung.

  • Wesentliche Arbeitsbedingungen im Betrieb für einen vergleichbaren Arbeitnehmer des Entleihers (das schließt auch das Arbeitsentgelt ein).

  • Die Verpflichtung, über einen Wegfall, Nichtverlängerung, Rücknahme bzw. Widerruf der Erlaubnis zur Überlassung zu informieren.

  • Berufliche Qualifikationen des Arbeitnehmers und Merkmale der vorgesehenen Tätigkeit.

Der Leiharbeitnehmer ist vertraglich gesehen in der Pflicht, seine Arbeitsleistung gegenüber dem Zeitarbeitsunternehmen zu erfüllen. Das schließt indirekt auch das entleihende Unternehmen, in dem er beschäftigt ist, mit ein. Kommt es also zu einer Nichterfüllung der Arbeitsleistung gegenüber dem Kundenunternehmen, zum Beispiel durch einen krankheitsbedingten Ausfall, so ist auch das Kundenunternehmen entsprechend darüber in Kenntnis zu setzen. 

Dafür hat der Arbeitnehmer allerdings auch ab dem ersten Tag des Einsatzes nach dem Grundsatz der Gleichbehandlung Anspruch auf die Im Betrieb geltenden Arbeitsbedingungen.

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