Was ist ein Branchenzuschlag?

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01.07.2022
Lesezeit: ~2 Min.

Branchenzuschläge sind aus der Leiharbeit oder auch Arbeitnehmerüberlassung bekannt. 

Durch Branchenzuschläge wird eine stufenweise Annäherung der Löhne von Zeitarbeitern an das Arbeitsentgelt vergleichbarer Stammmitarbeiter in der Einsatzbranche geregelt. Branchenzuschläge werden zum tariflichen Entgelt (Grundlohn) der Leiharbeitnehmer nach einem bestimmten Einsatzzeitraum im selben Kundenunternehmen als Zuschläge auf ihren Tariflohn bezahlt. 

Die Branchenzuschläge gelten für alle Unternehmen, die einer Branche angehören und sind für alle Zeitarbeiter im Einsatzbetrieb verpflichtend zu entgelten.

Ihre Branchenzugehörigkeit müssen die Unternehmen den Personaldienstleistern angeben, häufig wird von den Personaldienstleistern ein Branchenbogen zur Prüfung der Zugehörigkeit von Beginn der Zusammenarbeit übersendet. Außerdem kann die Branchenzugehörigkeit jenes Unternehmens bei der Agentur für Arbeit, Berufsgenossenschaften, Handwerkskammern oder beim Gewerbeamt erfragt werden.

Die AÜG-Reform

Das reformierte AÜG ist im April 2017 in Kraft getreten. Als Reaktion auf die AÜG-Reform wurden die Verträge angepasst. Vertragsparteien sind der Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ), der Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister (BAP) und die zuständigen Gewerkschaften.

Die Anpassung erfolgte u. a. durch die Einführung einer 6. Branchenzuschlagsstufe auf das Stundenentgelt des Entgelttarifvertrags der Zeitarbeit.  Erstmalig sind die neuen Branchenzuschläge zum 1. Januar 2018 für Leiharbeiter fällig geworden, für die ein Branchenzuschlagstarifvertrag der IG Metall oder ver.di greift. Die restlichen Branchentarifverträge der IG BCE haben die 6. Stufe erstmals zum 01.07.2018 eingeführt. 

Folgende Tarifverträge wurden neu abgeschlossen und sind rückwirkend zum 1.4.2017 in Kraft getreten:

  • Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in der Metall- und Elektroindustrie (TV BZ ME)

  • Tarifvertrag über Branchenzuschläge in der chemischen Industrie (TB BZ Chemie)

  • Tarifvertrag über Branchenzuschläge für ANÜ in der Kautschukindustrie (TV BZ Kautschuk)

  • Tarifvertrag über Branchenzuschläge für ANÜ in der Kunststoff verarbeitenden Industrie (TV BZ Kunststoff)

  • Tarifvertrag über Branchenzuschläge für ANÜ in der Holz- und Kunststoff verarbeitenden Industrie (TV BZ HK)

  • Tarifvertrag über Branchenzuschläge für ANÜ in der Textil- und Bekleidungsindustrie (TV BZ TB)

  • Tarifvertrag über Branchenzuschläge für ANÜ in der Papier, Pappe und Kunststoff verarbeitenden Industrie (TV BZ PPK)

  • Tarifvertrag über Branchenzuschläge für ANÜ von gewerblichen Arbeitnehmern in die Papier erzeugende Industrie (TV BZ PE – gewerblich)

  • Tarifvertrag über Branchenzuschläge für ANÜ in den Kali- und Steinsalzbergbau (TV BZ KS)

  • Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Überlassungen von gewerblichen Arbeitnehmern in der Druckindustrie (TV BZ Druck – gewerblich)

  • Tarifvertrag über Branchenzuschläge der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (TV BZ Eisenbahn)

Wann werden Branchenzuschläge fällig?

Branchenzuschläge zeichnen sich durch eine sukzessive Anhebung der Entgelte aus. Die erste Stufe erreichen Zeitarbeiter im Regelfall nach einer zuschlagsfreien Einarbeitungszeit von 4 bis 6 Wochen.

Nach neunmonatiger Einsatzzeit im selben Kundenunternehmen einer dem Tarifvertrag zugehörigen Branche kann der Zeitarbeiter mit einem Aufschlag auf das Basisentgelt rechnen.

Als ununterbrochen gilt der Einsatz, wenn die Zeitarbeitskraft ihn für mehr als 3 Monate fortführt. (Faustformel: 3 Monate + 1 Tag). Gleichzeitig muss dabei ein Tarifvertrag der Zeitarbeitsbranche (BAP oder iGZ) Anwendung finden. 

Tarifverträge in der Zeitarbeit

Für die Zeitarbeitsbranche existieren zwei Tarifverträge: BAP und iGZ. Beide Verträge unterscheiden sich hinsichtlich verschiedener Kriterien.

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