Umschulung – alles was man wissen muss
Eine Umschulung kann Sie entscheidend dabei unterstützen eine neue Karriere zu beginnen. Doch bevor es soweit kommt, müssen wichtige Fragen geklärt werden. Wer bezahlt die Umschulung? Wollen Sie in Ihrer Branche bleiben oder Quereinsteiger werden? Und wie lange darf die Umschulung dauern um einen Verdienstausfall zu verhindern?
In diesem Artikel geben wir von Zeitarbeit24.de Ihnen eine praktische Übersicht rund ums Thema Umschulung und Weiterbildung.
Was ist eine Umschulung?
Als Umschulung wird eine berufliche Neuorientierung bezeichnet. Diese erfolgt klassischerweise über eine berufliche Weiterbildung bzw. Fortbildung, es kann sich aber auch um eine neue Ausbildung oder sogar ein Studium handeln.
Eine Umschulung kann entweder durch reinen Theorieunterricht erfolgen oder einen zusätzlichen praktischen Teil in einem Betrieb beinhalten.
Dabei grenzt sie sich deutlich von einer Fort- oder Weiterbildung ab. Eine Umschulung schafft die Grundlage für einen neuen Beruf. Diese Möglichkeit nehmen in Deutschland jährlich 50.000 Menschen wahr.
Auch ein neues Studium ist eine mögliche Form der Umschulung
Lohnt sich eine Umschulung?
Wie eine Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung beweist: Ja!
Demnach erhöht eine Umschulung die Chance auf einen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz deutlich.
Frauen profitieren dabei noch stärker als Männer und haben circa vier Jahre nach Beginn der Umschulung deutlich wahrscheinlicher einen Job als Frauen, die sich nicht darum bemüht haben.
Wer Arbeitslosengeld I bezieht, profitiert sogar noch stärker: Hier ist die Beschäftigungsquote bei Frauen, die sich haben umschulen lassen um 20% höher. Bei Männer liegt dieser Wert bei 12%.
Wie das Internetportal Karrierebibel anmerkt schwankt die Erfolgsquote jedoch zwischen den Branchen und Geschlechtern.
Für Männer lohnt sich eine Umschulung besonders in Gesundheitsberufen, Verkehrsberufen, Metallerzeugung/-verarbeitung, Industrie-/Werkzeugmechaniker, Elektroberufen, Personenschutz, Metall-/Anlagenbauer/Installateure, IT.
Bei Frauen sind es Gesundheitsberufe, kaufmännische Büroberufe, Verkaufsberufe, Berufe in der Kosmetik.
Die beliebtesten Umschulungsberufe sind (in dieser Reihenfolge): Altenpfleger, Bürokaufmann/-frau, Fachlagerist-/-in, Altenpflegerhelfer/-in, Steuerfachangestelle.
Finanzierung
Die rechtlichen Bedingungen von Umschulungen werden im Berufsbildungsgesetz geregelt. Dazu gehört auch die Finanzierung. Diese wird von verschiedenen Institutionen übernommen.
Die Arbeitsagentur vergibt Zuschüsse über den Bildungsgutschein und übernimmt Prüfungs-, Fahrt-, Wohn- und Lebenshaltungskosten.
Dieses Angebot richtet sich an Arbeitslose bzw. Berufsunfähige die mindestens zwei Jahre sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren.
Krankenkasse, Rentenversicherung und Jobcenter zahlen für Umschulungen, wenn diese aus gesundheitlichen Gründen erfolgen, bis zu einer Dauer von zwei Jahren.
Das Jobcenter richtet sich an Langzeitarbeitslose und diejenigen, die ALG II beziehen.
Ausbildungsbetriebe zahlen bei betrieblichen Umschulungen ein staatlich geregeltes Ausbildungsgehalt.
Extratipps:
Wer über einen Bildungsgutschein gefördert wurde kann nach der Umschulung eine zusätzliche Weiterbildungsprämie beantragen.
Absprachen mit dem Jobcenter sollten Sie sich unbedingt schriftlich bestätigen lassen um auf eventuelle Streitgespräche vorbereitet zu sein.
Bewerben Sie sich frühzeitig für Ihre Umschulung um sich einen zeitlichen Vorteil vor anderen Bewerbern zu verschaffen.
Eine Bewerbung auf eine Umschulung ist ähnlich wie eine Bewerbung auf einen neuen Job. Kümmern Sie sich also darum Ihren Lebenslauf auf den neusten Stand zu bringen und sich zum Thema Bewerbungsschreiben zu informieren.
Zusätzliche Zuschüsse
Neben den Kosten für die Umschulung werden häufig weitere Mittel übernommen:
Lehrmittel wie Arbeitskleidung oder Prüfungsgebühren
Fahrtkosten zwischen Wohnung und Ausbildungsstätte (bis zu 470 Euro im Monat)
Unterkunft und Verpflegung falls die Ausbildungsstätte weit vom Wohnort entfernt ist (maximal 340 Euro für Miete und 136 Euro für Verpflegung monatlich)
Kosten für Kinderbetreuung bis zu 130 Euro im Monat
Der Bildungsgutschein
Der Bildungsgutschein ist ein Fördermittel des Staates, welches Weiterbildungen und Umschulungen finanziert. Ob der Gutschein bewilligt wird entscheidet die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter. Der Sachbearbeiter entscheidet über den Antrag und es besteht keinerlei Rechtsanspruch auf die Förderung.
Gute vorbereitet ins Gespräch mit dem Sachbearbeiter gehen lohnt sich
Voraussetzungen für Umschulungen
Als Antragsteller einer Umschulung muss man zunächst volljährig sein, sowie fließend Deutsch sprechen können. Zudem muss man bereits eine Berufsbildung angefangen oder abgeschlossen haben, da es sich sonst um eine Erstausbildung handeln würde.
Sich auf Kosten der Behörden umschulen lassen zu können, ist wahrscheinlicher, wenn einem im aktuellen Job die Arbeitslosigkeit droht. Wer den Beruf nur deswegen wechseln will, weil er einfach etwas Neues probieren möchte, hat es schwerer die Finanzierung zu bekommen.
Letztendlich entscheidet jedoch der Sachbearbeiter wer eine Umschulung bezahlt bekommt und es liegt an Ihnen zu argumentieren, warum Ihnen diese gewährt werden soll.
Folgende zusätzliche Umständen können Ihnen bei Ihrer Argumentation helfen:
Gesundheitliche Gründe: Sie können Ihren Beruf gar nicht mehr oder nur noch eingeschränkt ausüben. Ein Grund hierfür können auch psychische Probleme sein.
Schlechte Zukunftsaussichten in Ihrem aktuellen Beruf: Dies ist vor allem bei Branchen der Fall, die immer mehr automatisiert werden oder ins Ausland verlagert werden.
Gute Zukunftsaussichten in Ihrem angestrebten Beruf: Wenn Ihre Umschulung sich an eine Branche richtet, die am Wachsen ist, dann steigen auch Ihre Chancen auf die Finanzierung.
Das war unser Überblick zum Thema Umschulung.
Sie wissen noch nicht welcher Job Sie interessiert? Dann schauen Sie sich gerne in unsere Job-Datenbank um.k.klein
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