Plötzlich arbeitslos - was tun?

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09.12.2021
Lesezeit: ~7 Min.

Es ist ein Szenario, welches sich kein Arbeitnehmer gern vorstellt: die Kündigung. Plötzlich arbeitssuchend – das kann neben unterschiedlichen Ursachen auch verschiedene Folgen haben. 

Die Auszeit, die mit der plötzlichen Beschäftigungslosigkeit einhergeht, kann jedoch effektiv genutzt werden! Sie können diese Pause nicht nur aus beruflicher Sicht sinnvoll nutzen, sondern auch Ihren ganz persönlichen Nutzen daraus ziehen.

Wie Sie bei plötzlich eintretender Beschäftigungslosigkeit Ihre Zeit sinnvoll investieren können, erfahren Sie im Anschluss.

Plötzliche Kündigung – und nun?

Wenn Sie in der Situation kommen, plötzlich arbeitssuchend zu sein, gibt es einige wichtige Dinge zu beachten. 

Gründe für eine plötzliche Kündigung vonseiten des Arbeitgebers können sein: die aktuelle Wirtschaftslage, die derzeitige wirtschaftliche Situation des Unternehmens, firmeninterne Umstrukturierungen oder neue Anforderungen an Ihre Position.

In Ausnahmefällen können auch Differenzen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu einer Kündigung führen. Einer Kündigung durch den Arbeitgeber müssen aber in der Regel Abmahnungen vorangegangen sein, um eventuelles Fehlverhalten mit dem Arbeitnehmer ausreichend zu kommunizieren.

Ist es jetzt tatsächlich zu einer Kündigung gekommen, beschäftigen Sie natürlich viele Dinge. Neben dem Druck, möglichst schnell einen neuen Job zu finden, kommen häufig Selbstzweifel an der eigenen Person und den Fähigkeiten dazu.

Ein plötzlicher Jobverlust bringt aber ebenso einen gewissen gesellschaftlichen Druck mit sich, denn häufig wird die Beschäftigungslosigkeit mit einem persönlichen oder beruflichen Versagen begründet. Aus dem gesellschaftlichen Druck entstehen nicht selten Existenz- oder Zukunftsängste für den Betroffenen. Die Beschäftigungslosigkeit kann von Ihnen aber auch als Chance betrachtet werden!

Der erste und wichtigste Schritt ist der Gang zur Arbeitsagentur, um sich als arbeitssuchend zu melden

Man unterscheidet in der Regel in folgende Kündigungsarten: die fristlose Kündigung und die fristgerechte Kündigung

Handelt es sich um eine fristgerechte Kündigung, haben Sie regulär einige Wochen Zeit, um sich auf die bevorstehende Beschäftigungslosigkeit vorzubereiten.

Fristlose oder außerordentliche Kündigung

In besonders schwerwiegenden Fällen kann der Arbeitgeber auch sofort eine Kündigung, ohne Einhaltung der Kündigungsfrist, ausstellen. Dies bezeichnet man dann als fristlose oder außerordentliche Kündigung. 

Da mit der außerordentlichen Kündigung das Arbeitsverhältnis von einem auf den anderen Tag endet, muss für die Kündigung ein wichtiger Grund vorliegen. 

Dieser Grund muss so schwerwiegend sein, dass eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist als unzumutbar erscheint. 

Beispiele für eine fristlose oder außerordentliche Kündigung:

Arbeitsverweigerung, Diebstahl, Beleidigung oder Rufschädigung.

Fristgerechte oder ordentliche Kündigung

Stellt der Arbeitgeber eine Kündigung unter Einhaltung der Kündigungsfrist aus, muss ein gesetzlich anerkannter Kündigungsgrund vorliegen.

Beispiele für eine fristgerechte Kündigung:

Personenbedingte Gründe, verhaltensbedingte Gründe oder betriebsbedingte Gründe.

Personenbedingte Gründe liegen vor, wenn der Arbeitnehmer die Eignung für die von ihm vertraglich geregelte Arbeit verliert und seine Arbeit auch nicht in naher Zukunft wieder aufnehmen kann.

Wirksame Beispiele hierfür wären der dauerhafte Führerscheinverlust eines Berufskraftfahrers oder eine mehrjährige Freiheitsstrafe.

Verhaltensbedingte Gründe für eine Kündigung können unter anderem Diebstahl, Beleidigung oder häufiges Zuspätkommen sein.

Hier hat der Arbeitgeber die Möglichkeit, Abmahnungen auszustellen, um eine direkte fristlose Kündigung zu vermeiden. Es kommt in diesem Fall auf den Schweregrad des jeweiligen Kündigungsgrundes an, um eine fristlose Kündigung zu rechtfertigen.

Betriebsbedingte Kündigungen können dann ausgestellt werden, wenn unter anderem das Unternehmen schließt oder die jeweilige Abteilung im Unternehmen wegfällt und es keine anderweitige Einsatzmöglichkeit für den Arbeitnehmer gibt. 

Bei dieser Art der Kündigung muss der Arbeitgeber auch Kriterien der Sozialauswahl berücksichtigen: Alter, Betriebszugehörigkeit, Schwerbehinderung und Unterhaltspflichten des Arbeitnehmers. 

Tipps zur sinnvollen Überbrückung der beruflichen Auszeit

Plötzlich arbeitssuchend – Tipps zur sinnvollen Überbrückung der beruflichen Auszeit

1. Ruhe bewahren und positiv bleiben

Egal, welche Gründe vorliegen, weshalb es zu einer Kündigung kam: Wenn die Kündigung rechtmäßig ist, können Sie nichts daran ändern. In Selbstmitleid versinken oder gar die Nerven verlieren helfen in dieser Situation erst recht nicht weiter!

Im ersten Schritt sollten Sie Ruhe bewahren und Ihre Gedanken sortieren. Konzentrieren Sie sich auf die Zukunft und richten Sie den Blick nach vorn. 

Denken Sie positiv und betrachten Sie die Zeit vor Ihrem neuen Job als berufliche Findungsphase statt als Beschäftigungslosigkeit. 

Manchen Menschen hilft es in der ersten Phase nach der Kündigung besonders, wenn Sie sich darüber mit Familie oder Freunden austauschen können. Ziehen Sie sich nicht zurück, sondern versuchen Sie die Situation zu verarbeiten – manchmal können verschiedene Blickwinkel auf die Situation dabei helfen.

2. Auf dem Arbeitsamt melden 

Nachdem Sie sich gesammelt haben, ist der nächste wichtige Schritt der Gang zum Arbeitsamt. Jeder Arbeitnehmer fürchtet sich vor diesem Schritt, doch er ist notwendig, um Arbeitslosengeld I zu beantragen. 

Das Arbeitslosengeld I steht jedem Arbeitnehmer zu, der sich arbeitslos meldet und in den vergangenen 2 Jahren mindestens 12 Monate versicherungspflichtig beschäftigt gewesen ist. 

Die Beschäftigungslosigkeit anzumelden ist erforderlich, um weiterhin sozialversichert zu sein und Arbeitslosengeld beziehen zu können.

Zusätzlich unterstützt Sie das Jobcenter bei der Suche nach neuer Arbeit und berät Sie über mögliche neue Stellen oder Umschulungen.

In der Regel bekommen Sie auch einen festen Ansprechpartner im Jobcenter zugeteilt, der mit Ihnen regelmäßig in den Austausch geht. Je mehr Eigeninitiative Sie in dieser Hinsicht beweisen, umso besser ist der Eindruck, den Sie im Jobcenter hinterlassen.

Wenn Sie sich umgehend im Arbeitsamt melden, können Sie natürlich umso schneller Arbeitslosengeld I beziehen. Trotzdem sollten Sie unabhängig davon Ihre Finanzen überprüfen und einen Kassensturz machen, schließlich entstehen weiterhin laufende Kosten, die abgedeckt werden müssen. 

3. Bewerben und Zukunft planen

Nachdem Sie sich bei der Arbeitsagentur als arbeitslos und beim Jobcenter als arbeitssuchend gemeldet haben, können Sie sich natürlich trotzdem auch in Eigeninitiative nach neuer Arbeit umsehen. 

Das Jobcenter leistet Hilfestellung, indem es Ihnen passende Stellenangebote vorschlägt – je mehr Sie sich jedoch selbst engagieren, umso eher gelangen Sie zu Ihrem neuen Traumjob!

Nutzen Sie die berufliche Auszeit, um sich über Ihre zukünftigen Ziele und Wünsche klar zu werden. 

Tauschen Sie sich darüber auch mit Familie und Freunden aus, um einen anderen Blickwinkel auf die Situation dazuzugewinnen. Wenn Sie Ihre neu gewonnene, freie Zeit sinnvoll nutzen und in Ihre Ideen investieren, bleiben Sie optimistisch und motiviert.

Wenn Sie sich darüber klar geworden sind, in welche Richtung Sie zukünftig gehen möchten, schauen Sie sich den Arbeitsmarkt genau an. Beobachten Sie, wo aktuelle Trends hingehen und wo Ihre beruflichen Chancen besonders gut stehen.

4. Routine finden

Nachdem Sie sich von Ihrem ersten Schock erholt haben, ist eine neue Routine für Ihren Alltag besonders wichtig. Normalerweise sind Sie zu einer bestimmten Uhrzeit am Tag zur Arbeit gegangen, dieser Schritt entfällt nun erst einmal für die nächste Zeit.

Viele Menschen wissen in der ersten Zeit nichts mit sich anzufangen und sind planlos, wie Sie Ihre freie Zeit nutzen sollen.

In erster Linie sollten Sie die neue Freizeit vorrangig für sich persönlich nutzen, ohne ein schlechtes Gewissen haben zu müssen. 

Überlegen Sie sich, was Sie schon lange einmal tun wollten. Welche Dinge sind aufgrund Ihrer Arbeit auf der Strecke geblieben?

Wenn Sie sich bewerben und für eine neue Stelle angenommen werden, ist besonders die erste Zeit im Job aufregend und anstrengend. Gerade in den ersten Monaten der vereinbarten Probezeit möchte man von seiner Person überzeugen und mit seiner Leistung glänzen.

Es schadet also nicht, wenn Sie vor diesem neuen Abschnitt in Ihrem Leben einmal Ihre Kräfte sammeln!

Bewerbungen zu schreiben, ist einerseits wichtig, um möglichst schnell zu Ihrem neuen Job zu gelangen. Andererseits sollten Sie die Auszeit aber auch nutzen, um neue Energie für Ihren beruflichen Neuanfang zu tanken. 

Sorgen Sie dafür, dass Ihr Alltag dennoch eine gewisse Struktur aufweist. Wenn Sie einfach „in den Tag leben“, kann das schnell zu einer sinkenden Produktion und damit zur Frustration führen.

5. Weiterbilden und Weiterentwickeln

Die Überbrückungszeit zwischen Ihren beiden Jobs können Sie vor allem auch für die berufliche Weiterbildung und -entwicklung nutzen.

Überdenken Sie Ihre bisherige Berufslaufbahn: Vielleicht können Sie den beruflichen Leerlauf nutzen, um eine neue Richtung einzuschlagen. Waren Sie in Ihrem vorherigen Job zufrieden oder sehen Sie sich in einer anderen beruflichen Tätigkeit?

Hat Sie Ihr vorheriger Job erfüllt? 

Viele Arbeitnehmer nutzen diese Auszeit, um auf „Reset“ zu drücken und beruflich noch einmal von vorn anzufangen. 

Die Arbeitsagentur fördert eine Vielzahl an rechtlich geregelten Abschlüssen, dabei werden die Kosten der Fortbildung sowie die Lebensunterhaltungskosten, sofern der Bedarf dafür besteht, übernommen.

Informieren Sie sich ausreichend über mögliche Förderungen und Weiterbildungsangebote, denn mit bestimmten Zusatzqualifikationen steigen auch die Chancen auf dem Arbeitsmarkt.

Fazit 

Besonders Arbeitnehmer, die gekündigt wurden, hegen schnell Groll gegen ihren alten Arbeitgeber. Oft kommt es dabei auch vor, dass das bei dem neuen Arbeitgeber im Vorstellungsgespräch oder in der späteren Anstellung thematisiert wird. 

Doch welcher Arbeitgeber möchte einen neuen Mitarbeiter haben, der nur negative Aspekte über den vorherigen Arbeitgeber zu berichten hat?

Das wirft nicht nur ein schlechtes Licht auf Ihren alten Arbeitgeber, sondern spielt auch Ihnen nicht unbedingt in die Karten. Es tut nichts für Sie als Person und trägt auch nicht zu Ihrer eigenen Motivation bei.

Drehen Sie stattdessen lieber den Spieß um und suchen Sie sich all die positiven Faktoren heraus, die die Kündigung und darauffolgende Beschäftigungslosigkeit mit sich gebracht haben. 

Halten Sie sich vor Augen, welche beruflichen Chancen sich für Sie aufgetan haben. 

Plötzlich arbeitssuchend – das hat Ihnen ermöglicht, sich beruflich weiterzuentwickeln oder sich gar neu zu orientieren. Sie konnten einen völlig neuen Weg einschlagen, den Sie vielleicht ohne die Kündigung nie gewählt hätten. 

Ganz nach dem Motto: Wer weiß, wofür es gut ist!

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