Neues aus der Zeitarbeit 03/21

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16.09.2021
Lesezeit: ~5 Min.

Coronabedingter Einbruch bei Helferberufen

Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung als Forschungseinrichtung der Agentur für Arbeit hat aktuelle Analysen zu der Beschäftigungsentwicklung von Helfertätigkeiten veröffentlicht. 

Rund 15 Prozent aller Arbeitnehmer in Deutschland sind in Helferberufen eingesetzt. 

Das sind Berufe, die meistens keine Ausbildung voraussetzen und in denen in der Regel einfache und wenig komplexe Tätigkeiten ausgeübt werden.

Die meisten Helferberufe finden Sie in der Zeitarbeit, in der Pflege, in der Lagerwirtschaft, der Reinigung oder bei Post- und Kurierzustellern. 

Die vergangenen Jahre über gab es einen durchschnittlichen Wachstum bei der Beschäftigung in Helferberufen. 

Die Pandemie und die damit einhergehende Kurzarbeit hatten leider in vielen Bereichen auch Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt.

Der Arbeitsmarkt erholt sich zwar relativ schnell wieder, jedoch nicht in allen Bereichen. Auch der Helferberuf in seinen verschiedenen Ausführungen der unterschiedlichen Branchen war davon betroffen. Die stärksten coronabedingte Rückgänge gab es in der Zeitarbeit, in der Gastronomie und Beherbergung sowie im Reinigungsgewerbe. 

Einen Anstieg in der Nachfrage hingegen konnte in der Kranken- und Altenpflege sowie bei den Post- und Kurierdiensten verzeichnet werden. 

Das Risiko der Arbeitslosigkeit ist bei gering Qualifizierten relativ hoch, da die Beschäftigung immer sehr stark mit der aktuellen Nachfrage zusammenhängt. 

Regional betrachtet ist der Anteil an Helferberufen in ländlichen Regionen beispielsweise höher als in den Städten. 

Die Beschäftigung im Beruf kann jedoch nicht nur von einer beruflichen Qualifikation abhängen, sondern auch von gesammelter Berufserfahrung. Helferberufe sind darum nicht automatisch immer anforderungsfrei.

Nehmen wir als Beispiel die Hilfskraft in der Kranken- oder Altenpflege: Um diesen Beruf als Hilfskraft ausüben zu können, muss man in der Regel eine ein- bis zweijährige Ausbildung absolvieren. 

Ein anderes Beispiel wäre die Tätigkeit als Helfer im Lager- und Logistikbereich, hier wird nicht selten ein Zertifikat zum Führen eines Gabelstaplers vorausgesetzt. 

Von März 2015 bis März 2020 stieg die Zahl der Beschäftigten mit einem Zuwachs von 3,1 Mio. (Entspricht 10,2 %) auf über 33,6 Mio. Beschäftigten an. Die Zahl der Helfer ist dabei um 15,6 % gestiegen. 

Der erste coronabedingte Beschäftigungseinbruch erfolgte im Frühjahr 2020. Mit Blick auf die Gesamtbeschäftigung war ein Anstieg erst wieder im August 2020 zu verzeichnen. 

Die Corona-Krise hat nicht alle Anforderungsstufen der Berufe gleichermaßen getroffen. Trotz ergriffener Maßnahmen wie der Kurzarbeit verlangsamte sich der Beschäftigungszuwachs zwischen März und Dezember 2020 drastisch. Berufe mit höher qualifizierten Anforderungen erfuhren dabei einen stärkeren Wachstum als Berufe mit geringen oder keinen Anforderungen. 

Im Frühjahr erfährt der Beschäftigungswachstum gerade im Helferbereich einen deutlichen Anstieg. Somit waren die Helferberufe von der Pandemie besonders stark betroffen: Zum Einen wurde der jahreszeitlich bedingte Boom im Frühjahr durch den ersten Lockdown stark ausgebremst und zum Anderen hielt der Beschäftigungsrückgang in diversen Branchen über die nachfolgenden Monate hin an. 

Im Juni 2020 waren bereits eine erste Erholung zu sehen, welche sich dann allerdings erst im August 2020 beschleunigte.

Einbruch bei Helferberufen

Verbot von Zeitarbeit in der Fleischindustrie

Am 01.01. 2021 ist das sogenannte Arbeitsschutz-Kontrollgesetz in Kraft getreten, welches ab diesem Tag Werkverträge und ab dem 01.04.201 Zeitarbeit grundsätzlich in der Fleischindustrie auf unbefristete Zeit verbietet.

Das Gesetz umfasst das Verbot, dass Leiharbeiter im Kernbereich (Schlachtung, Zerlegung und Verarbeitung) der Fleischindustrie eingesetzt werden dürfen. 

Ziel des Gesetzes ist es, die Arbeitsbedingungen in der Fleischindustrie durch eine erfolgreiche Kontrolle der bindenden Arbeitsschutzvorschriften zu verbessern. 

Der Gesetzgeber verweist somit darauf, dass Weisungsverstöße besser kontrolliert werden können. 

Prof. Dr. Gregor Thüsing, seit 2004 Lehrstuhlinhaber und Direktor des Instituts für Arbeitsrecht und Recht der sozialen Sicherheit der Universität Bonn, hat zu diesem Thema einen interessanten Gastbeitrag auf dem Blog des iGZ veröffentlicht. 

Er fordert geeignete und rechtmäßige Mittel für die Einhaltung des Gesetzes ein - der Verbot von Zeitarbeit gehört seiner Meinung nicht dazu. Mit dieser Sichtweise könne man die Zeitarbeit grundsätzlich in jeder Branche verbieten. Ein Verbot der Zeitarbeit bedarf jedoch ausreichend sachlicher Gründe sowie Gründe des Allgemeininteresses. Beispiele hierfür wären der Schutz der Zeitarbeitnehmer, eine Verhinderung von Missbrauch der Zeitarbeit oder die Gewährleistung von Arbeits- und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz. 

Solche Gründe liegen in diesem Fall nicht vor, weshalb der Fall aktuell zur Prüfung im Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe vorliegt.

Prof. Dr. Thüsing ist der Auffassung, dass der Gesetzgeber stattdessen mit mehr Kontrollen und präziseren Vorgaben hinsichtlich der geltenden Arbeitsbedingungen vorgehen sollte. Ein genereller Verbot von Zeitarbeit ist aus seiner Sicht der falsche Weg.

Wir sind ebenso gespannt, welche Entscheidung diesbezüglich in Karlsruhe getroffen wird!

Zeitarbeit während der Bundestagswahl

Der iGZ hatte Fragen und Wünsche, sogenannte Wahlprüfsteine, an die vier Parteien CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP formuliert. Tatsächlich hat der iGZ auch Antworten zu seinen Fragen aus der Politik erhalten. 

Folgende Fragen wurden an die Parteien gestellt:

  • Soll das Erfolgsmodell Zeitarbeit gefördert werden?

  • Werden Verbote in der Zeitarbeit benötigt?

  • Sollen bestehende Branchen-Beschränkungen in der Zeitarbeit aufgehoben werden?

  • Soll die Höchstüberlassungsdauer abgeschafft werden?

  • Wird Kurzarbeit auch regulär für die Zeitarbeit ermöglicht?

  • Ersetzt die Textform die Schriftformerfordernis?

  • Wird die Tarifautonomie respektiert und auf gesetzliche Eingriffe verzichtet?

  • Welche Fördermittel werden für die Qualifizierung des Niedriglohnsektor benötigt?

Es war das erste Mal, dass der Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen aus der Politik eine Rückmeldung erhalten hat. Das zeugt womöglich von einer steigenden Relevanz der Personaldienstleistungsbranche!

Alle vier Parteien sind sich einig, dass die Zeitarbeit ein Instrument ist, um flexibel auf Auftragsspitzen und Personalengpässe in den Unternehmen zu reagieren. Aus diesem Grund möchten die CDU/CSU, die SPD, die FDP sowie die Grünen die Zeitarbeit erhalten.

Mit Ausnahme der FDP sind die Parteien der Auffassung, dass es mit Blick auf die Fleischindustrie in Deutschland in bestimmten Bereichen Verbote oder Regulierungen in der Zeitarbeit braucht und sie diese auch in Zukunft beibehalten möchten. 

Ähnlich verhält es sich auch mit der Meinung über eine Abschaffung der Höchstüberlassungsdauer, hier schließt sich die CDU jedoch der FDP an. 

Einig sind sich die Parteien wiederum über die Frage nach einem regulären Kurzarbeitergeld auch in der Zeitarbeit. Alle vier Parteien sehen die Kurzarbeit als ein wichtiges Krisen-Instrument. 

Einzig die SPD hält an dem Schriftformerfordernis fest und spricht sich für eine Abschaffung der analogen Bürokratie aus. 

Bis auf die Grünen sind die Parteien bereit, auf gesetzliche Eingriffe in der verzichten und die Regeln zwischen DGB-Gewerkschaften und den Arbeitgeberverbänden iGZ/BAP zu respektieren. 

Die ausführlichen Antworten der Parteien an den IGZ finden Sie detailliert hier.

Zeitarbeit während der Bundestagswahl

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird im Folgenden auf die gleichzeitige Verwendung weiblicher und männlicher Sprachformen verzichtet und das generische Maskulinum verwendet. Sämtliche Personenbezeichnungen  gelten gleichermaßen für beide Geschlechter.

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