Das ABC der Zeitarbeit Die wichtigsten Begriffe zum Thema voll im Griff.

Hier finden Sie Definitionen vieler wichtiger Begriffe rund um das Thema Job und Zeitarbeit in Deutschland. Wenn Sie nicht wissen, was ein Wort auf Zeitarbeit24.de bedeutet, können Sie hier die Definition nachlesen.

A wie …

Arbeit­nehmer­über­lass­ung

Arbeitnehmerüberlassung ist die offizielle Bezeichnung für den Begriff „Zeitarbeit“. Bei der Überlassung von Arbeitnehmern stellt ein Personaldienstleister die Arbeitsleistung seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter anderen Unternehmen vorübergehend zur Verfügung. Voraussetzung hierfür ist ein schriftlicher Arbeitnehmerüberlassungsvertrag zwischen Personaldienstleister und Kundenunternehmen. Zeitarbeit als Dienstleistung ist in Deutschland durch das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) geregelt. Das AÜG schreibt vor, dass Zeitarbeitsfirmen eine behördliche Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung benötigen.

B wie …

Bundesagentur für Arbeit

Die Bundesagentur für Arbeit ist unter anderem dafür zuständig, die Zeitarbeit in Deutschland zu überwachen. Sie erteilt den Dienstleistungsunternehmen die behördliche Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung und stellt sicher, dass die Regelungen des AÜG eingehalten werden

D wie …

DIN EN ISO 9001

DIN-Normen können sich auf Gegenstände, Verfahren oder Arbeitsprozesse beziehen. Durch festgelegte Standards sollen diese geregelt und somit erleichtert werden. Im Bereich des Qualitätsmanagements ist die DIN-Norm EN ISO 9100 national und international die am meisten verbreitete Norm. Eine Zertifizierung nach ISO 9001 bildet die Basis für kontinuierliche Verbesserungsprozesse innerhalb eines Unternehmens. ARWA Personaldienstleistungen ist als Gesamtunternehmen seit 2014 nach DIN EN ISO 9001:2008 zertifiziert.

E wie …

Entleiher

Unternehmen, die Zeitarbeitnehmerinnen und Zeitarbeitnehmer im Rahmen einer Arbeitnehmerüberlassung im eigenen Betrieb einsetzen, nennt man Entleiher. Hierbei wird zwischen dem überlassenden Zeitarbeitsunternehmen (Verleiher) und dem Kundenunternehmen (Entleiher) ein Arbeitnehmerüberlassungsvertrag geschlossen. Dieser legt die Rahmenbedingungen der Überlassung fest. Der Entleiher hat dem Zeitarbeitnehmer gegenüber Weisungsrecht, sonst aber keine vertragliche Bindung.

F wie …

Facharbeiter

Als Facharbeiter werden gewerbliche Fachkräfte in der Industrie bezeichnet, die ihre Qualifizierung in einem anerkannten Ausbildungsberuf durch eine zwei- bis dreieinhalbjährige Ausbildung erlangt haben. Dem Facharbeiterbrief gleichgestellt sind die in den verschiedenen Handwerksberufen als Abschlusszeugnis erteilten Gesellenbriefe und IHK-Prüfungszeugnisse im kaufmännischen Bereich. Knapp zwei von fünf Beschäftigen in der Zeitarbeit sind als Fachkraft tätig, bei den Beschäftigten insgesamt sind es drei von fünf. ARWA Personaldienstleistungen bietet Berufseinsteigern oder erfahrenen Facharbeitern einen schnellen Einstieg und langfristige Arbeitsplätze zu attraktiven Konditionen.

G wie …

Geringfügige Beschäftigung

Das geringfügige Beschäftigungsverhältnis oder auch der „Minijob“ liegt vor, wenn das Arbeitsentgelt regelmäßig im Monat 450 € nicht übersteigt. Bei der Prüfung, ob die Verdienstgrenze von 450 € im Monat überschritten wird, ist vom regelmäßigen monatlichen Arbeitsentgelt auszugehen. Dieses wird abhängig von der Anzahl der Monate, für die eine Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt besteht ermittelt. Der Betrachtungszeitraum umfasst dabei maximal 12 Monate. Somit ergibt sich eine Verdienstgrenze von maximal 5.400 € pro Jahr bei einem durchgehenden, mindestens 12 Monate andauernden Beschäftigungsverhältnis.

H wie …

Hilfskraft

Laut dem aktuellen Arbeitsmarktbericht der Bundesagentur für Arbeit aus dem Jahr 2015 übt derzeit rund die Hälfte aller Beschäftigten im Bereich der Zeitarbeit eine Helfertätigkeit aus. Zeitarbeit bietet Personen mit vergleichsweise niedrigen Qualifikationen und Menschen, die nach Phasen der Nichterwerbstätigkeit gegebenenfalls an Arbeitsmarktnähe verloren haben, eine neue schon mal Beschäftigungschance. Arbeitsuchende Hilfskräfte finden in der Zeitarbeit oft einen schnellen und unkomplizierten Einstieg sowie die Möglichkeit, verschiedene Arbeitsbereiche kennenzulernen.

I wie …

Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ)

Der iGZ ist mit über 2.900 Mitgliedsunternehmen der stärkste Arbeitgeberverband der Zeitarbeitsbranche. Die Aufgabe des Verbandes von vorrangig mittelständischen Personaldienstleistern, die insbesondere im Bereich der Arbeitnehmerüberlassung bzw. -vermittlung tätig sind, ist die Beratung, Vertretung, Unterrichtung und Förderung der gemeinsamen beruflichen Interessen der Mitgliedsunternehmen in allen arbeits- bzw. sozialrechtlichen und branchenspezifischen Fragen. Fairness, Zuverlässigkeit, Respekt, Vertrauen und Seriosität sind die Leitwerte der "Guten Zeitarbeit", die dem iGZ-Ethik-Kodex zugrunde liegen. Die rund 2.900 Mitgliedsunternehmen des Interessenverbandes haben sich verpflichtet, diese Grundsätze einzuhalten. ARWA Personaldienstleistungen ist seit Oktober 2013 Mitglied des iGZ.

K wie …

Klebeeffekt

Unternehmen nutzen die Möglichkeit der Zeitarbeit nicht nur zur Überbrückung temporärer Personalengpässe, sondern zum Teil auch zur Rekrutierung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern als Verstärkung der Stammbelegschaft. Vom „Klebeeffekt“ spricht man, wenn Zeitarbeitnehmer, die innerhalb der festgelegten Überlassungsdauer durch ihren fachlichen und persönlichen Einsatz überzeugen konnten, vom entleihenden Unternehmen in ein direktes Arbeitsverhältnis übernommen werden.

L wie …

Legitimation

Arbeitgeber, die im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit als Verleiher Arbeitnehmer an Dritte überlassen möchten, benötigen hierzu eine Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung. Nach Prüfung durch die für das Unternehmen zuständige Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit wird die zunächst befristete Erlaubnis in der Regel unbefristet erteilt. Neben der unbefristeten Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung verfügen seriöse Personaldienstleister auch über die erforderlichen Unbedenklichkeitsbescheinigungen der zuständigen Berufsgenossenschaft, Krankenkassen und Finanzbehörde. ARWA Personaldienstleitungen ist seit 1991 im Besitz der unbefristeten Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung und allen erforderlichen Unbedenklichkeitsbescheinigungen.

M wie …

Mindestlohn

Ein Mindestlohn ist ein vom Staat oder von den Tarifparteien festgelegtes Mindestentgelt. Die Mindestlohnregelung bezieht sich entweder auf den Stundensatz oder den Monatslohn bei Vollzeitbeschäftigung. Außer den nationalen Mindestlöhnen bestehen auch regionale Regelungen, die sich z.B. auf Bundesstaaten oder Städte beziehen.
In der Bundesrepublik Deutschland gelten für Beschäftigte in der Zeitarbeit seit dem 1. April 2022 die neuen Mindest-Entgelte von 10,88 Euro, die von den beteiligten Tarifparteien ausgehandelt wurden. Die Unterscheidung zwischen Entgelttabellen Ost und West entfiel bereits zum 01.04.2021.

O wie …

On-Site-Manage­ment

Die individuelle Organisation und Disposition aller eingesetzten Zeitarbeitskräfte innerhalb eines Unternehmens sowie die dafür erforderliche Abwicklung administrativer Vorgänge auf Grundlage des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) erfolgt durch qualifizierte und speziell geschulte Koordinatorinnen und Koordinatoren. Diese Dienstleistung kann bei Bedarf als Inhouse-Support auch direkt im Kundenunternehmen erbracht werden.
Durch die zentrale Abwicklung wird für Unternehmen eine hohe Transparenz und Überschaubarkeit der Vorgänge geschaffen. Interne Entscheidungsträger werden von AÜG-Vorgängen entlastet, die Reaktionszeit bei besonderen betrieblichen Anforderungen wird deutlich verkürzt.

P wie …

Personal­dienst­leistungs­kauf­mann

Der anerkannte Beruf des Personaldienstleistungskaufmanns / der Personaldienstleistungskauffrau umfasst eine dreijährige Ausbildung im Bereich Personalwesen. Die Abschlussprüfung wird vor der Industrie – und Handelskammer abgelegt. Personaldienstleistungskaufleute sind zentrale Ansprechpartner für Kunden und Mitarbeiter innerhalb eines Personaldienstleistungsunternehmens. Möglich ist jedoch auch eine Ausbildung und spätere Tätigkeit in der Personalabteilung eines Unternehmens oder dem öffentlichen Dienst. Im Bereich der Zeitarbeit koordinieren Personaldienstleistungskaufleute Anfragen von Kundenunternehmen und disponieren Einsätze der Mitarbeiter. Sie stellen die Schnittstelle zwischen dem entleihenden Unternehmen und Zeitarbeitnehmern dar.
Der Beruf des Personaldienstleistungskaufmanns ist sehr vielseitig. Eine wichtige Voraussetzung für die Tätigkeit als Personaldienstleistungskaufmann sind neben einer ausgeprägten Kontakt- und Kommunikationsfreudigkeit ebenfalls ein hohes Maß an Organisationsfähigkeit, eine strukturierte Arbeitswese und soziale Kompetenz.

Q wie …

Quali­täts­manage­ment

Unter dem Begriff Qualitätsmanagement sind alle Maßnahmen zur Verbesserung von Arbeitsabläufen innerhalb eines Unternehmens zusammengefasst. Hierbei werden insbesondere die Bereiche Planung und Steuerung sowie die Überwachung von Kommunikations- und Fertigungsprozessen berücksichtigt. Weitere Inhalte beziehen sich auf den Erhalt und die Steigerung der Kunden- und Mitarbeiterzufriedenheit. Ein Qualitätsmanagement stellt durch die Standardisierung bestimmter Handlungs- und Arbeitsprozesse sicher, dass Produkte und Prozesse definierten Anforderungen genügen. ARWA Personaldienstleistungen verfügt über ein internes Qualitätsmanagement (AQM) und ist nach DIN EN ISO 9001:2008 für die Bereiche Arbeitnehmerüberlassung, Outsourcing, Personalvermittlung und On-Site / Inhouse-Management zertifiziert. Das ARWA-Qualitätsmanagement wird laufend durch neue und sinnvolle Bausteine erweitert und unterliegt somit einem kontinuierlichen Verbesserungsprozess.

R wie …

Recruiting

Der Begriff des Rekrutierens stammt ursprünglich aus dem Bereich des Militärs. Er bezeichnet den Vorgang des Auffüllens personeller Kontingente innerhalb der Truppe. Heute wird der Begriff vorwiegend im geschäftlichen Bereich verwendet. Er bezeichnet alle zur Personalbeschaffung erforderlichen Prozesse.
Das Recruiting innerhalb eines Unternehmens übernimmt die Steuerung und Überwachung aller Vorgänge der Personalgewinnung, um Arbeitskräfte in qualitativer, quantitativer, zeitlicher und räumlicher Hinsicht zu beschaffen.
Der Rekrutierungsprozess dient von der Stellenausschreibung über die Bewerberauswahl bis hin zum Vorstellungsgespräch dazu, Arbeitgeber und Arbeitnehmer zusammenzuführen.

S wie …

Stammpersonal

Als Stammpersonal werden Mitarbeiter bezeichnet, die zur festen Belegschaft eines Unternehmens zählen und in diesem durchgehend und ohne Unterbrechung beschäftigt sind. Zur Ergänzung des Stammpersonals können bei saisonalen Auftragsspitzen, termingebundenen Projekten oder anderen innerbetrieblichen Anforderungen Zeitarbeitnehmer für einen fest definierten Zeitraum eingesetzt werden. Um die Gleichstellung von Stammmitarbeitern und Zeitarbeitnehmern zu gewährleisten, gelten in der Regel für Arbeitnehmer, die im Rahmen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes im Kundenunternehmen eingesetzt sind, die Bestimmungen des Equal Payment und Equal Treatment.
Ein Tarifvertrag kann abweichende Regelungen zulassen, soweit er nicht die in einer Rechtsverordnung festgesetzten Mindeststundenentgelte unterschreitet.

T wie …

Tarifvertrag

In der Bundesrepublik Deutschland wird ein Tarifvertrag zwischen zwei Tarifparteien geschlossen. Dazu zählen Arbeitgeber oder Arbeitgeberverbände sowie Gewerkschaften. Der Tarifvertrag regelt Rechte und Pflichten zwischen den Vertragsparteien und bestimmt Regelungen zum Inhalt, Abschluss und Beendigung von Arbeitsverhältnissen sowie betriebliche und betriebsverfassungsrechtliche Fragen.
Das Tarifvertragsgesetz (TVG) beschreibt alle gesetzlichen Regelungen zum Tarifvertrag. Dieser ist solange gültig, bis einer der Tarifvertragsparteien den Vertrag kündigt oder die vereinbarte Zeit für den Tarifvertrag abgelaufen ist.

V wie …

Verleiher

Verleiher ist der veraltete, weniger gebräuchliche Begriff für Zeitarbeitsunternehmen.
Zwischen dem Zeitarbeitnehmer und dem Verleiher/Zeitarbeitsunternehmen besteht ein Arbeitsverhältnis. Der abgeschlossene Vertrag ist ein Arbeitsvertrag mit allen Rechten und Pflichten. Die Zeitarbeitsfirma ist damit regulärer Arbeitgeber des Zeitarbeitnehmers. Der Verleiher muss während des Beschäftigungsverhältnisses sicherstellen, dass der Entleiher den Arbeitnehmer vertragsgemäß beschäftigt und die Arbeitnehmerschutzvorschriften einhält.
Das Kundenunternehmen wiederum schließt zur Überlassung eines Arbeitnehmers einen Arbeitnehmerüberlassungsvertrag (AÜV) mit dem Verleiher ab. Mit der Unterzeichnung des AÜV erhält das Kundenunternehmen das Weisungsrecht gegenüber dem Zeitarbeitnehmer.

W wie …

Weisungsrecht

Die gesetzliche Basis des Weisungsrechts bildet die Gewerbeordnung (GewO §106). Demnach hat der Arbeitgeber das Recht, dem Arbeitnehmer (An-) Weisungen zu erteilen und ihn je nach betrieblichen Erfordernissen und Veränderungen einzusetzen. Dabei müssen die Leistungspflichten des Arbeitsvertrags, Tarifvertrags oder der Betriebsvereinbarung und Gesetze eingehalten werden.
(An-) Weisungen dürfen beispielsweise in der Art und dem Ort sowie der Qualität der Arbeit, der Übertragung der Arbeit im Krankheitsfall von Kollegen und Ordnungsverhalten erteilt werden.
In der Zeitarbeit unterliegt der Zeitarbeitnehmer mit der Unterzeichnung des AÜV dem Weisungsrecht des Kundenbetriebes. Arbeits- und sozialrechtlich ist der Zeitarbeitnehmer jedoch während seines gesamten Einsatzes dem Zeitarbeitsunternehmen zugeordnet.

Z wie …

Zeitarbeit

Zeitarbeit beschreibt eine Dreiecksstruktur zwischen Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Unternehmen, in dem der (Zeit-) Arbeitnehmer für einen fest definierten Zeitraum tätig ist. Der Zeitarbeitnehmer steht dabei in einem festen Angestelltenverhältnis mit seinem Arbeitgeber (Personaldienstleister), der seine Mitarbeiter temporär an Kundenunternehmen überlässt.
Für Arbeitsuchende, die nach längerer Familienpause ins Berufsleben zurückkehren möchten oder Menschen, die in einem komplett neuen Berufsfeld durchstarten möchten, kann Zeitarbeit einen Schritt in die richtige Richtung darstellen.
Die Zeitarbeitsbranche in Deutschland hat sich in den vergangenen Jahren zu einem festen Bestandteil am Arbeitsmarkt entwickelt. Um die eigene Wettbewerbsfähigkeit auch langfristig erhalten zu können, ist eine größtmögliche Flexibilität für Unternehmen unabdingbar geworden. Diese Flexibilität ist mit Mitteln des klassischen Arbeitsmarkts oft nicht zu erreichen. Zeitarbeit bietet mit qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern insbesondere für zeitlich begrenzte Aufgaben und Projekten oder saisonalen Auftragsspitzen die optimale Lösung.

Ü wie …

Über­lass­ungs­dauer

Die Überlassungsdauer beschreibt die Zeit, in der ein Zeitarbeitnehmer in einem Kundenunternehmen eingesetzt wird. Als das AÜG im Jahr 1972 eingeführt wurde betrug die maximale Überlassungsdauer drei Monate. In den Folgejahren wurde die Überlassungsdauer schrittweise auf 24 Monate verlängert. Zum Zweck der Flexibilisierung des Arbeitsmarktes wurde die Beschränkung der Höchstüberlassungsdauer im Januar 2003 aufgehoben.